Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? (2024)

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Gründer FAQ: Alle Voraussetzungen für die Verwendung des kleinen Symbols

Gernot Schwanhäußer | 31.12.2021

Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? (2) 3 Min.

Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? (3)

Featured image: Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Das kleine R-Symbol begegnet uns allzu oft im Alltag. Aber ab wann darf man seine Marke mit solch einem Symbol versehen?

Inhaltsverzeichnis

  • Was hat es mit dem Symbol ® auf sich?
  • Muss man sich in allen Ländern, in denen man das ® verwenden möchte, vorher eine Marke registrieren lassen?
  • Wo genau sollte das ® angebracht sein?
  • Was hat es mit dem TM-Symbol auf sich?
  • Häufige Fragen (FAQ) zum Symbol ®
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Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? (4)

Kaum einer kennt das kleine, runde R-Symbol nicht. Nur zu häufig entdeckt man es direkt neben Markennamen. Doch was genau bedeutet dieses Symbol und wann darf man dieses für die eigene Marke nutzen? Wir klären in diesem Artikel alle wichtigen Fragen rund um das R im Kreis.

Was hat es mit dem Symbol ® auf sich?

Das Symbol ® kommt aus den USA, wo es seit jeher zur Kennzeichnung von Marken verwendet wird, die vom U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) nach einem entsprechenden Prüfungsverfahren eingetragen wurden. Das ® hat in den USA auch eine direkte rechtliche Bedeutung. Denn wer seine eingetragene Marke nicht mit dem ® kennzeichnet, kann von einem Verletzer nicht für die Vergangenheit Schadenersatz verlangen. Die Überlegung dahinter ist, dass Dritte ohne das ® ja nicht wissen können, dass es sich um eine geschützte Marke handelt, die man nicht einfach imitieren darf.

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Inzwischen wird auch bei uns das ®-Symbol gerne verwendet, um auf einen Markenschutz hinzuweisen und dadurch Nachahmer abzuschrecken. Eine direkte rechtliche Bedeutung hat das Symbol bei uns aber nicht. Hier mutet man dem Wettbewerb zu, sich selbst zu erkundigen, ob eine Marke geschützt ist oder nicht.

Wie in den USA darf bei uns das Symbol aber nur dann verwendet werden, wenn die Marke tatsächlich mit Wirkung für Deutschland eingetragen wurde – die bloße Anmeldung einer Marke genügt nicht! Wer das übersieht, riskiert, dass ihm ein Wettbewerber oder ein Verbraucherschutzverband mit einer Abmahnung auf die Finger klopft.

Soweit das Grundsätzliche. Trotzdem stellen sich in der Praxis häufig viele Fragen im Zusammenhang mit dem ®.

Muss man sich in allen Ländern, in denen man das ® verwenden möchte, vorher eine Marke registrieren lassen?

Jein. Vom Grundsatz her gilt das für die meisten Länder zwar schon, in der Praxis gibt es aber wichtige Ausnahmen.

Solange man nämlich seine Waren oder Dienstleistungen nur innerhalb der EU anbietet, genügt eine eingetragene Marke in nur einem EU-Land. Der Inhaber einer deutschen Marke darf die Marke mit einem ® versehen und so innerhalb der gesamten EU benutzen, auch wenn er außerhalb Deutschlands über keinen Markenschutz verfügt.

Außerhalb der EU ist die Sachlage leider uneinheitlich. Wer etwa nur in den USA über eine eingetragene Marke verfügt, darf in Deutschland seine Waren oder Dienstleistungen unter einer mit dem ® versehenen Marke grundsätzlich nicht anbieten. Etwas anderes gilt nur, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass für den Verkehr ersichtlich ist, dass in Deutschland kein Markenschutz besteht.

Umgekehrt gilt das aber nicht: die USA lassen die Verwendung des ® zu, wenn der Importeur im Herstellerland über eine eingetragene Marke verfügt.

Um außerhalb der EU keinen Ärger mit dem ® zu bekommen, sollte man sich deswegen entweder im betreffenden Land eine Marke registrieren lassen, sich über die rechtlichen Bestimmungen in dem betreffenden Land erkundigen oder das ® sicherheitshalber weglassen.

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Wo genau sollte das ® angebracht sein?

Aus Erfahrung weiß man, dass das ® rechts oben hinter der Marke platziert sein sollte. Vorsicht ist bei Marken geboten, die auch einen Bildbestandteil enthalten. Wenn das ® nämlich nur hinter dem Wortbestandteil steht, kann der Eindruck erweckt werden, der Wortbestandteil sei unabhängig vom Bildbestandteil geschützt. Das wird als Irreführung der Verbraucher angesehen und kann dem Markeninhaber Ärger einbringen. Wenn man das ® hinter der Marke anbringt, wie sie amtlich registriert ist, ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Das Deutsche Patent– und Markenamt erlaubt es übrigens, die Marke gleich mit dem ® anzumelden. Dies bringt allerdings keinen wirklichen Vorteil. Da das US-Patent- und Markenamt eine solche Praxis nicht toleriert, raten wir eher davon ab, das ® mit als Marke anzumelden.

Zu beachten ist außerdem, dass das ® nur im Zusammenhang mit solchen Waren und/oder Dienstleistungen verwendet werden darf, für welche die Marke eingetragen ist. Wer sich eine Marke nur für „Schuhe“ hat eintragen lassen, kann die Marke nicht mit dem ® versehen, wenn sie auf einer Basecap aufgedruckt ist.

Was hat es mit dem TM-Symbol auf sich?

Mit dem Symbol TM hinter der Marke werden in den USA Zeichen gekennzeichnet, die zwar schon als Marke angemeldet wurden, aber noch nicht in das amtliche Register eingetragen sind.

In Deutschland kennt man diese Praxis nicht. Daher nehmen einige Gerichte an, der Verkehr erkenne in dem Symbol TM ebenfalls einen Hinweis auf eine in Deutschland eingetragene Marke. Aus diesem Grund ist von der Verwendung des Symbols TM generell abzuraten.

Häufige Fragen (FAQ) zum Symbol ®

Wann darf ich das Symbol ® verwenden?

Voraussetzung ist, dass man über eine eingetragene (und nicht nur angemeldete) Marke verfügt. Das ® muss zudem im Zusammenhang mit denjenigen Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, für welche die Marke tatsächlich registriert ist.

Darf man das ® auch im Ausland verwenden, wenn man nur eine deutsche eingetragene Marke hat?

Innerhalb der EU schon, außerhalb der EU teilweise nicht. Beim Export ist also Vorsicht geboten.

Darf man anstelle des ® auch das Symbol TM verwenden?

Das ist nicht verboten, empfehlenswert ist aber die Verwendung des ®, weil das TM unterschiedlich verstanden wird.

Wenn du weitere Fragen zu diesem Thema hast, ist Ostertag und Partner Patentanwälte mbB dein erster Ansprechpartner. Die Patentanwaltssozietät mit Sitz in Stuttgart bietet mit ihren fachlich und rechtlich breit aufgestellten Patentanwälten Rechtsberatungen rund um gewerbliche Schutzrechte.

Nähere Informationen erhältst du aufostertag-ip.de

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Gernot Schwanhäußer

Gernot Schwanhäußer studierte Physik an der RWTH Aachen und dem Imperial College, London. In seiner Diplomarbeit befasste er sich mit Halbleiterlasern und der Patentierbarkeit von Software.
Zwischen 1996 und 1999 war er Patentreferent bei Alcatel SEL AG. Seine Zulassung zur Vertretung vor dem Europäischen Patentamt erhielt er im Jahr 1999. Nach seiner Ausbildung zum Patentanwalt in der Stuttgarter Kanzlei Witte, Weller & Partner erwarb er die Zulassung zur Patentanwaltschaft. Danach kam er zu der Kanzlei Ostertag & Partner und ist dort seit 2004 Partner.

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Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? (2024)

FAQs

Ab wann darf ich meine Marke mit dem Symbol ® versehen? ›

Grundsätzlich entsteht der Markenschutz mit dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags zur Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt. Eine Markenanmeldung sollte daher nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, da der Markenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt.

Wann beginnt der Markenschutz? ›

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Die Schutzdauer kann durch rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Wann dürfen Marken verwendet werden? ›

1 MarkenG hat z.B. jeder das Recht, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Dies gilt auch, wenn der Name mit einer älteren Marke übereinstimmt. § 23 MarkenG schützt also den Inhaber eines jüngeren Namensrechts gegenüber Inhabern älterer Markenrechte.

Wann Trademark Zeichen? ›

Das Zeichen TM bedeutet "trade mark" und kann sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Marken (bezüglich des Handels von Waren) verwendet werden. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass Schutzrechte bestehen, und zwar in der Form einer zumindest hinterlegten Anmeldung.

Wie lange dauert es bis eine Marke eingetragen ist? ›

Wie lange dauert eine Markenanmeldung? Das Eintragungsverfahren, um eine Marke beim DPMA anzumelden, dauert ca. 7 bis 8 Monate. Wenn sich der Unternehmer für die verkürzte Markenanmeldung entscheidet, dauert es weniger als 6 Monate.

Wann ist eine Marke eintragungsfähig? ›

Die Eintragungsfähigkeit des Zeichens wird nicht geprüft. Nicht jedes Zeichen kann als Marke eingetragen werden. Als Marke sind nur solche Zeichen eintragungsfähig, die in Bezug auf die anzumeldenden Waren und Dienstleistungen unterscheidungskräftig sind.

Woher weiß ich ob ein Logo geschützt ist? ›

Wie finde ich heraus, ob ein Logo geschützt ist? Ob Ihr Wunsch-Logo bereits vergeben ist, können Sie mit einer Markenrecherche herausfinden. Möchten Sie Ihr Logo in Deutschland schützen lassen, können Sie zur Recherche die Datenbank des DPMA nutzen.

Wann darf ich ein Logo verwenden? ›

Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.

Wie viel kostet es ein Logo zu schützen? ›

Diese variieren je nach Umfang der zu schützenden Marke. So kommt es beispielsweise darauf an, in welchen Ländern Sie die Marke schützen lassen möchten. Für eine deutsche Marke werden mindestens 290 Euro fällig; soll die Marke in der gesamten EU geschützt sein, kostet dies mindestens 850 Euro.

Unter welcher Bedingung können Zeichen markenrechtlich geschützt werden? ›

Das als Marke zu schützende Zeichen darf nicht ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dienen können. Solche Zeichen sind zum Gebrauch durch die Allgemeinheit freizuhalten.

Wann darf ich ein R bei einer Marke nutzen? ›

Das Symbol „R im Kreis“ sollte erst dann verwendet werden, wenn die Marke im Markenregister eingetragen wurde (und auch nur solange sie eingetragen ist).

Was gilt als Symbol? ›

Was ist ein Symbol? Ein Zeichen gilt als Symbol, sobald es neben der bloßen Abbildung noch eine weitere, weniger offensichtliche Bedeutung hat. Symbole gibt es allerdings nicht nur in Bildform, sondern auch in Form von Schrift, Gegenständen oder sogar Handlungen.

Wie viel kostet es eine Marke eintragen zu lassen? ›

Anmeldung einer DE-Marke: Marken, die innerhalb von Deutschland geschützt werden sollen, werden über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Für eine Eintragung, inklusive dreier Klassen gemäß der Nizza-Klassifizierung, berechnet das DPMA amtliche Gebühren von 290 Euro.

Kann eine Marke auch ohne Eintragung entstehen? ›

Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister. Das deutsche Markenregister wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt. Vor der Eintragung muss grundsätzlich die Anmeldung erfolgen.

Wie viel kostet ein Copyright? ›

Die Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen beträgt 300 Euro bei Anmeldung in Papierform und 290 Euro für die Web- oder elektronische Anmeldung. Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an.

Wie viel kostet eine internationale Markenanmeldung? ›

Die Gebühr des DPMA für den Antrag auf internationale Registrierung (Gebührennummer: 334 100; 180 Euro) ist innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags zu zahlen (Informationen zur Gebührenzahlung beim DPMA).

Wann begeht man Markenrechtsverletzung? ›

Das Markenrecht wurde dann verletzt, wenn jemand eine Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers markenmäßig und gewerblich verwendet. Dabei kommt es aber auch auf das Produkt oder die Dienstleistung an, die damit in Verbindung steht.

Wann ist ein Firmenname geschützt? ›

Gesetzlich geschützt wird der Firmenname zum einen durch das Bürgerliche Recht bei tatsächlicher Verwendung. Zum anderen wird der Firmenname durch das Handelsrecht nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister geschützt.

Wann ist eine Wortmarke schutzfähig? ›

Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen bzw. Begriffe, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen wie z. B. Nivea, Golf, Nike, O2, Audi A4.

Wie entsteht der Markenschutz? ›

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

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Name: Kelle Weber

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